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Lassen Sie sich über die Bedingungen zur Einreise mit Hund in die Schweiz informieren. Auf diese Seite bieten wir Ihnen eine Zusammenfassung der aktuellsten Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz. Ausserdem finden Sie hier viele hundefreundliche Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Testen Sie einfach unsere Ferienhaus-Datenbank:

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Einreise in die Schweiz mit Hund

Die Schweiz gilt als ein sehr hundefreundliches Land, wo sich viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung mit dem Vierbeiner ergeben.

Es dürfen bei der Einreise nur gekennzeichnete Hunde die Grenze passieren. Dies ist bis zum Jahre 2011 noch mit einer Tätowierung möglich, danach ist ein kleiner Mikrochip als Kennzeichnung vorgeschrieben.

Jedes Tier, welches für Urlaub mit Hund in die Schweiz mitgenommen wird, muss einen gültigen EU-Heimtierausweis mit allen notwendigen Daten mitführen. Aus diesem geht auch hervor, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung erhalten hat. Ist der Hund unter drei Monate alt, ist eine Tollwutimpfung noch nicht erforderlich, es muss jedoch vorgelegt werden, dass das Tier keinen Kontakt zu Wildtieren hatte.

Oftmals muss ein Maulkorb und eine Leine vom Besitzer an der Grenze vorgezeigt werden, die in vielen Kantonen und Städten der Schweiz Vorschrift ist. Wo eine Leinenpflicht besteht, muss in den einzelnen Kantonen in Erfahrung gebracht werden. Auf jeden Fall muss in den Waldgebieten die Leine angelegt werden, zum Schutz der freilaufenden Tiere.

Es dürfen maximal fünf Hunde bei der Einreise mitgenommen werden. Außerdem darf das Tier keine kupierten Ohren oder eine kupierte Rute haben, es sei denn, es wird ein Umzug in die Schweiz geplant.