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Einreise in die Schweiz mit Hund
Die Schweiz gilt als ein sehr hundefreundliches Land, wo sich viele
Möglichkeiten der Freizeitgestaltung mit dem Vierbeiner ergeben.
Es dürfen bei der Einreise nur gekennzeichnete Hunde die Grenze
passieren. Dies ist bis zum Jahre 2011 noch mit einer Tätowierung
möglich, danach ist ein kleiner Mikrochip als Kennzeichnung
vorgeschrieben.
Jedes Tier, welches für Urlaub mit Hund in die Schweiz mitgenommen wird, muss einen gültigen EU-Heimtierausweis mit allen notwendigen Daten mitführen. Aus diesem geht auch hervor, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung erhalten hat. Ist der Hund unter drei Monate alt, ist eine Tollwutimpfung noch nicht erforderlich, es muss jedoch vorgelegt werden, dass das Tier keinen Kontakt zu Wildtieren hatte.
Oftmals muss ein Maulkorb und eine Leine vom Besitzer an der Grenze vorgezeigt werden, die in vielen Kantonen und Städten der Schweiz Vorschrift ist. Wo eine Leinenpflicht besteht, muss in den einzelnen Kantonen in Erfahrung gebracht werden. Auf jeden Fall muss in den Waldgebieten die Leine angelegt werden, zum Schutz der freilaufenden Tiere.
Es dürfen maximal fünf Hunde bei der Einreise mitgenommen werden. Außerdem darf das Tier keine kupierten Ohren oder eine kupierte Rute haben, es sei denn, es wird ein Umzug in die Schweiz geplant.
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